CityTax

 
 
28/03/2024

Kulturförderabgabe? Was Sie als unser Gast beachten sollten!

Ab dem 1. Dezember 2014 müssen wir, wie alle anderen Kölner Hotels und Pensionen auch, zusätzlich zum Zimmerpreis die sogenannte „Kulturförderabgabe“ von unseren Übernachtungsgästen kassieren. Für Gäste, die „zwingend“ beruflich oder geschäftlich in Köln übernachten, gibt es jedoch eine Ausnahme.Die Höhe der Kulturförderabgabe beträgt 5 Prozent auf den Bruttologisumsatz. Der Hotelier hat den Betrag beim Gast einzuziehen. Sollte dieser erklären, zwingend geschäftlich zu übernachten, so hat der Gast einen entsprechenden Vordruck für „abhängig Beschäftigte“ oder für „Gewerbetreibende und Freiberufler“ auszufüllen. Dabei hat er neben seinen persönlichen Daten auch seine Ausweis- oder Passnummer sowie als Selbständiger seine Steueridentifikationsnummer anzugeben. Angestellte müssen dem Formular eine unterschriebene Bescheinigung Ihres Arbeitgebers beifügen. Sollten uns die erforderlichen Dokumente nicht in vollem Umfang vorliegen so müssen wir die Kulturförderabgabe auf jeden Fall beim Gast zu erheben! Gäste, die beruflich oder geschäftlich in Köln übernachten, sollten daher vorbereitet bei uns ankommen:Als abhängig Beschäftigter sollten Sie eine unterschriebene Bescheinigung Ihres Arbeitgebers, sowie Ihren Pass oder Personalausweis dabei haben.Als Gewerbetreibender oder Freiberufler benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer sowie Ihren Pass oder Personalausweis.Das entsprechende Formular halten wir dann für Sie bereit. Es empfiehlt sich aber das Formular schon vor Ihrer Anreise herunterladen und ausgefüllt mitzubringen. Eine Möglichkeit zum Download finden Sie auf folgender Seite der Stadt Köln:www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/finanzen/kulturfoerderabgabeBitte beachten Sie bei Doppel- oder Mehrbettzimmern, dass dieses Verfahren für alle Gäste gilt. Sollte zum Beispiel die Arbeitgeberbescheinigung die mitreisende Ehefrau des Gastes nicht mit einschließen, so ist die Abgabe anteilig zu erhaben!
Translate »